Auf dem 96. Deutschen Röntgenkongress findet zugunsten des Röntgen-Geburtshauses ein 5km-Lauf statt.
DRG-Präsident Prof. Norbert Hosten ist mit von der Partie.
"Das Geburtshaus von Wilhelm Conrad Röntgen ist ein einmaliges historisches Kulturgut, das es zu erhalten gilt", so Professor Hosten. "Mit dem Spendenlauf erfährt dieses wichtige Projekt die Aufmerksamkeit und Unterstützung, die es braucht, damit die Instandsetzung fortgesetzt werden kann. Zudem freue ich mich persönlich dazu betragen zu können, dass das Haus in naher Zukunft für alle erfahrbar gemacht werden kann."
Der Startschuss fällt am Freitag, 15.05.15 um 7 Uhr auf dem Vorplatz des CCH. Die Strecke führt durch den direkt neben dem CCH gelegenden Park "Planten un Bloomen". Streckenposten werden an markanten Stellen die Laufstrecke markieren.
Mit einer Spende von 20 Euro für Ihre Teilnahme unterstützen Sie das wichtige Projekt der Instandsetzung des Röntgen-Geburtshauses in Remscheid/Lennep.
Die Siegerehrung findet um 12.30 Uhr am Stand der Firma Beckelmann (Saal 3 G01) statt. Auf die Sieger in den Kategorien männlich und weiblich warten Medaillen und Pokale.
Melden Sie sich gleich an und sichern Sie sich Ihr Spendenlauf-Shirt! Dieses erhalten Sie vor Ort am Stand der Firma Beckelmann gegen Abgabe eines Gutscheins, den Sie nach Ihrer Anmeldung per Mail zugeschickt bekommen. Ebenfalls am Beckelmann-Stand erhalten Sie Ihre Startnummer sowie einen Responder für die Zeitmessung.
Hier gehts direkt zur Anmeldung!
Umkleiden und Duschen stehen im CCH für die Teilnehmer bereit.
Die Teilnahme am Röntgen-Geburtshaus-Spendenlauf erfolgt auf eigenes Risiko.
Vom Veranstalter wird keine Haftung für Personen- und Sachschäden übernommen. Dies gilt insbesondere für Unfälle, abhanden gekommene Bekleidungsstücke und andere Gegenstände.
Mit Empfang der Startunterlagen erklärt jede/r Teilnehmer/in verbindlich, dass gegen seine/ihre Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen.
Den Haftungsausschluss erkennt jede/r Teilnehmer/in mit seiner Anmeldung an.
Bei Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung insbesondere durch höhere Gewalt, extreme Wetterbedingungen, Entzug der behördlichen Genehmigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.